Namensrecht

In Deutschland ist eine Namensänderung schwerlich durchzusetzten… und teuer!

 

Es gibt Ausnahmen: „Ist ein zwangsweise eingeführter Familienname Ausdruck von Verfolgung und Unterdrückung, so kann der ursprüngliche Familienname für den Betroffenen sowie für seine Abkömmlinge durch eine Namensänderung wiederhergestellt werden.“

Dieser Sachverhalt trifft zum Beispiel auf viele Aramäische Familien aus der Türkei zu. Unterlagen und Tipps dazu auf der folgenden Website: http://www.oromoye.de/index.php/namensaenderung

Traditionell erhalten Aramäische Kinder neben dem Rufnamen einen Taufnamen. Der Taufname muss nach einem Heiliger ausgesucht sein. Taufpate ist bei einem Mädchen immer eine Frau und bei einem Jungen immer ein Mann. Getauft wird durch mehrmaliges komplettes Untertauchen des Kindes. Die Kälte in deutschen Kirchen lässt so nur ein taufe im Sommer zu. Traditionell wird die Taufe nach 6 Lebensmonaten durchgeführt.

 

Mosambik:
Die Großmutter hat das Recht, das Kind nach der Geburt zu nehmen und ihm einen Namen zu geben. Weint das Kind viel, ist das ein Hinweis darauf, dass es den falschen Namen hat. Dann muss und darf der Name geändert werden. Eine Festlegung des Namens innerhalb der ersten 7 Werktage, wie es hier die Rechtslage vorschreibt, ist insofern fatal.

Russland:

Die Ehegatten können bei der Eheschließung bestimmen, ob sie entweder den Geburtsnamen eines Ehegatten als gemeinsamen Familiennamen führen wollen oder ob jeder seinen Familiennamen beibehalten will.

Die Kinder erhalten den Familiennamen.

Frauen fügen dem Familiennamen die Endung -a oder -aja bei.

Hinzu kommt der Vornamen des Vaters, ergänzt durch die Endung -ovitch bzw. -evitch bei Männern und -ovna bzw. -evna bei Frauen.

Äthiopien:

 

In Äthiopien bestehen keine dem europäischen Recht vergleichbaren Familiennamen. Nach einer Eheschließung unter Äthiopiern behalten beide Ehepartner ihre früheren Namen.

Der Name besteht aus einem persönlichen Namen (Eigennamen), den Namen des Vaters und ggf. den Namen des Großvaters.

Es kommt vor, dass die Frauen sich nach dem Namen des Mannes nennen, weil das hier richtig erscheint. Im persönlichen Umgang nennen sie sich nach ihrem Eigennamen, in den Papieren kann der Vatersname stehen.